Garantie­verlängerung

Der perfekte Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten.

Sichern Sie sich im Anschluss an die Herstellergarantie bis zu 3 Jahre perfekten Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten*. Alle Leistungen entsprechen dabei in vollem Umfang der Herstellergarantie – das macht die Sache ebenso umfassend wie einfach.

Bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und einem Kilometerstand von 100.000 km ist der Abschluss der Garantieverlängerung möglich. Übrigens: Das gilt auch, wenn Sie nicht Erstbesitzer sind. Wenn Sie sich gleich beim Neuwagenkauf für eine Garantieverlängerung entscheiden, profitieren Sie von 25% Frühbucherrabatt auf den Einmalbeitrag.

Ihre Vorteile:

  • Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie – mit deren vollem Leistungsumfang
  • voller Garantieschutz für bis zu weitere 3 Jahre möglich
  • bequeme monatliche Beiträge ohne Ratenzahlungszuschlag bei Finanzierung, Leasing oder Barzahlung
  • 25% Frühbucherrabatt auf Einmalbeitrag bei Finanzierung oder Barzahlung
  • Reparaturen mit Originalteilen in Vertragswerkstätten
  • individuelle Beiträge, gestaffelt nach Modellreihe, kW-Klasse und vereinbarter Fahrleistung
  • im Leasing: Die auf die Dienstleistungsbeiträge berechnete Umsatzsteuer kann von Geschäftskunden als Vorsteuer geltend gemacht werden
  • bei Finanzierern und Barzahlern: höherer Wiederverkaufswert durch Verbleib der Garantieverlängerung beim Fahrzeug (nicht bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer)

Unsere Leistungen:

  • alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie
  • Zeitraum wahlweise 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie
  • keine Selbstbeteiligung – volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung
  • maximal wählbare Gesamtfahrleistung 200.000 Kilometer
  • späterer Einstieg bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und max. 100.000 Kilometer möglich.

Gerne können Sie auch bei uns persönlich vorbeikommen, wir beraten Sie gerne zum Thema Garantieverlängerung für Ihr Fahrzeug.

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* Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen.
* Garantieverlängerung gemäß Bedingungen der Volkswagen Versicherung AG (bei Finanzierung und Barkauf) bzw. der Volkswagen Leasing GmbH (im Leasing).