
Garantieverlängerung
Der perfekte Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten.
Sichern Sie sich im Anschluss an die Herstellergarantie bis zu 3 Jahre perfekten Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten*. Alle Leistungen entsprechen dabei in vollem Umfang der Herstellergarantie – das macht die Sache ebenso umfassend wie einfach.
Bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und einem Kilometerstand von 100.000 km ist der Abschluss der Garantieverlängerung möglich. Übrigens: Das gilt auch, wenn Sie nicht Erstbesitzer sind. Wenn Sie sich gleich beim Neuwagenkauf für eine Garantieverlängerung entscheiden, profitieren Sie von 25% Frühbucherrabatt auf den Einmalbeitrag.
Ihre Vorteile:
- Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie – mit deren vollem Leistungsumfang
- voller Garantieschutz für bis zu weitere 3 Jahre möglich
- bequeme monatliche Beiträge ohne Ratenzahlungszuschlag bei Finanzierung, Leasing oder Barzahlung
- 25% Frühbucherrabatt auf Einmalbeitrag bei Finanzierung oder Barzahlung
- Reparaturen mit Originalteilen in Vertragswerkstätten
- individuelle Beiträge, gestaffelt nach Modellreihe, kW-Klasse und vereinbarter Fahrleistung
- im Leasing: Die auf die Dienstleistungsbeiträge berechnete Umsatzsteuer kann von Geschäftskunden als Vorsteuer geltend gemacht werden
- bei Finanzierern und Barzahlern: höherer Wiederverkaufswert durch Verbleib der Garantieverlängerung beim Fahrzeug (nicht bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer)
Unsere Leistungen:
- alle Leistungen entsprechen in vollem Umfang der Herstellergarantie
- Zeitraum wahlweise 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie
- keine Selbstbeteiligung – volle Kostenübernahme bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung
- maximal wählbare Gesamtfahrleistung 200.000 Kilometer
- späterer Einstieg bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und max. 100.000 Kilometer möglich.
Gerne können Sie auch bei uns persönlich vorbeikommen, wir beraten Sie gerne zum Thema Garantieverlängerung für Ihr Fahrzeug.
* Ausgenommen sind getunte Fahrzeuge, Fahrschulwagen sowie gewerbsmäßige Personenbeförderungswagen.
* Garantieverlängerung gemäß Bedingungen der Volkswagen Versicherung AG (bei Finanzierung und Barkauf) bzw. der Volkswagen Leasing GmbH (im Leasing).